Grundlagen
Aufbau der Diagnosebezogenen Tätigkeitsanalyse (DTA)
Die DTA setzt sich aus vier Elementen zusammen:
Grafik 1. Vier Elemente von DTA
Im Rahmen der Erstdiagnose erfolgt eine Eingruppierung aller Patienten. Hier werden die bekannten Verfahren wie ICD 10 oder PPR genutzt, wobei man auch hausindividuelle Gruppierungen (wie z.B. FIM) nutzen kann. Langfristig wird der ICD 10 durch DRG's ersetzt werden.
Die Tätigkeitsanalyse erfolgt über eine kontinuierliche patientenspezifische Leistungserfassung mit Hilfe eines elektronischen scannergestützten Datenerfassungsgerätes. Besondere Bedeutung gewinnt hierbei die automatische Dokumentation der elektronisch erfassten Tätigkeiten. So werden einerseits Doppeldokumentationen vermieden und andererseits erhöht sich damit vor allem im Pflegebereich die Akzeptanz gegenüber dem Instrument, da durch die DTA die lästige Tätigkeitsdokumentation entfällt. Der Mitarbeiterschutz hat für uns dabei höchste Priorität. Die anschließende Optimierung fällt aufgrund der elektronisch erfassten "harten" Daten deutlich leichter. So entfällt auch aufwendige Überzeugungsarbeit bezüglich möglichen Veränderungsbedarfs, da die Fakten schwarz auf weiß allen Mitarbeitern vorliegen. Die Vergleichswerte machen Stärken und Verbesserungspotenziale für jeden offensichtlich. Die Abteilungen/ Stationen können nun eigenständig an die Arbeit gehen.
In der anschließenden Überprüfungsphase werden die Veränderungen überprüft und gegebenenfalls Steuerungen vorgenommen. Eine Koppelung der Ergebnisse mit der Patientenbefragung ist möglich. Schließlich kann eine Nachkalkulation der DRG – Fallgruppen erfolgen, die über den Sachkostenbereich und kalkulatorischen Personalbedarf hinaus auch den realen Personalaufwand beinhaltet.