Bewohnersicherheit
(Bewohner, Angehörigen- und Mitarbeiterbefragung)
Den Anstoß zur Entwicklung einer Befragung zur Bewohnersicherheit gaben die positiven Erfahrungen, die die Forschungsgruppe Metrik mit „PaRiS“ gemacht hat: Die Patienten-Risiko- und Sicherheitsbefragung - kurz PaRiS - ist ein Projekt zur Risikoerfassung durch Patienten im Krankenhaus, das zusammen mit der Ecclesia-Versicherung entwickelt wurde. Der Erfolg dieses Projekts hatte zur Folge, dass auch aus Senioreneinrichtungen der Wunsch geäußert wurde, die Sicherheit der eigenen Einrichtung durch die Beobachtungen ihrer Kunden erfassen zu lassen. Bei der Befragung zur Bewohnersicherheit werden zusätzlich zu Bewohnern und Angehörigen auch die Mitarbeiter befragt. Auf diese Weise soll das subjektive Empfinden der Bewohner und ihrer externen Bezugspersonen durch die objektivere und oft umfassendere Sicht der Mitarbeiter ergänzt werden. Diese 360-Grad-Befragung hat eine zuverlässige Einschätzung der tatsächlichen Sicherheitslage und eventueller Probleme zum Ziel. Ein weiterer Pluspunkt dieser Befragung ist, dass Themen erfasst werden, die im Bereich „Pflege und medizinische Betreuung“ einen Schwerpunkt der MDK-Qualitätsprüfungen bilden. Auf diese Weise können Sie deshalb wichtige Erkenntnisse zum Beispiel zur Ergebnisqualität der Umsetzung der DNQP-Expertenstandards gewinnen. Wie die Erfahrungen von Metrik mit der Patienten-Risiko- und Sicherheitsbefragung (PaRiS) zeigen, sind es oft nur kleine, und teilweise sogar kostenneutral zu verändernde Punkte, die eine Steigerung der tatsächlichen und gefühlten Sicherheit bringen können. Ein weiterer Vorteil der Sicherheitsbefragung in Senioreneinrichtungen ist der Anstoß zur Entwicklung einer Sicherheitskutur in Verantwortung aller Beteiligten. Dies wird, anderes als im Krankenhausbereich mit seinen schnell wechselnden Patientengruppen, durch die über einen Zeitraum relativ konstante Bewohner-, Angehörigen und Mitarbeitergruppe möglich. Die Befragung kann auf diese Weise einen Beitrag zur aktiven Einbeziehung von Bewohnern und deren Angehörigen in das Risikomanagement der Einrichtung leisten, wie es auch gesetzlich gefordert ist.
